KfW- Förderung von Ladesäulen/Wallboxen für Unternehmen (441)
Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
- für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
- zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
- für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen
Detaillierter siehe untenstehenden Link bei "Quelle"
Quelle: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (441) | KfW
Fördermittel erneut erschöpft (440)
Bitte keine Anträge mehr stellen – die Fördermittel sind erschöpft
Der Zuschuss wurde finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Förderung war sehr erfolgreich, die Fördermittel sind erschöpft. Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr.
Laufende Anträge nicht betroffen
- Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllt haben, erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Antragsbestätigung – damit ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
- Haben Sie schon eine Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie den Einbau der Ladestation entsprechend den Fördervoraussetzungen nachweisen.
Quelle: KfW
Förderung privater Wallboxen geht weiter (440)
Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) hat weitere 300 Mio. Euro zur Förderung neuer Ladestationen für Elektroautos in Wohngebäuden zur Verfügung gestellt.
Somit können ab sofort wieder Zuschüsse in Höhe von 900 Euro pro Ladepunkt beantragt werden.
Link und Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/
Fördermittel für Ladestationen erschöpft (440)
Bitte keine Anträge mehr stellen – die Fördermittel sind erschöpft
Der Zuschuss wurde finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Dafür konnten wir bundesweit über 600.000 Ladepunkte fördern. Die Förderung war sehr erfolgreich, die Fördermittel sind derzeit erschöpft. Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr. Aktuell prüft die Bundesregierung, ob weitere Mittel zur Fortführung des Programms bereitgestellt werden können.
Laufende Anträge nicht betroffen
- Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Sofern Sie dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllt haben, erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Antragsbestätigung – damit ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert.
- Haben Sie schon eine Antragsbestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie den Einbau der Ladestation entsprechend den Fördervoraussetzungen nachweisen
Siehe auch folgende Website:
Quelle: siehe Link oben.
3900 Anträge für private Ladestationen
Im Saarland sind bislang rund 3.900 Anträge zum Bau von Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden genehmigt worden. Nach Angaben der KfW flossen 4,1 Millionen Euro an Fördergeldern.
Seit November 2020 kann der Zuschuss von maximal 900 Euro bei der staatlichen KfW Bank beantragt werden.
Die meisten Anträge wurden mit 1001 im Regionalverband Saarbrücken gestellt. Danach folgt der Landkreis Saarlouis mit 884 Anträgen. Die restlichen Entfallen zu gleichen Teilen auf die übrigen Landkreise.
Bundesweit wurden rund 380.000 Anträge gestellt.
Text und Quelle SR saartext
Förderung privater Wallboxen
Mit dem neuen Förderprodukt Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude bekommen Sie einen Zuschuss für den Kauf und die Installation Ihrer privaten Ladestation
Das wichtigste in Kürze:
- Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
- Für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
- Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter
- Antragstellung ab 24.11.2020 möglich, danach können Sie Ihre Ladestation bestellen und die Arbeiten beauftragen
Hier erhalten Sie weitere Informationen
Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Der Sechste Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ ist beendet.
Am Mittwoch, dem 22.07.2020, endete die Antragsphase für den Sechsten Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“. Das Förderportal des Bundes easy-online wurde für diesen Aufruf zeitgleich geschlossen.
Mit der „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ und den jeweiligen Förderaufrufen zur Antragseinreichung soll ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur initiiert werden, sodass die Nutzer von E-Fahrzeugen überall in Deutschland schnell und unkompliziert nachladen können. Hierfür werden bis 2020 insgesamt 300 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung gestellt.
Informationen zu einem nachfolgenden Förderaufruf liegen derzeit nicht vor.
Quelle: www.bav.bund.de
